Liebe Eltern,
die Notbetreuung darf ab dem 11.01.2021 von allen Eltern in Anspruch genommen werden,
-
die, die Betreuung ihres Kindes nicht auf andere Weise sicherstellen können (häusliches Umfeld),
-
die einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
-
die Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben,
-
oder deren Kinder eine Behinderung haben oder von wesentlicher Behinderung bedroht sind (Integrationskinder).